Was für Kosten kommen auf mich zu ? Preise nach Fahrerlaubnisklassen aufgeteilt !
Wie melde ich mich an ?

Du kannst dich anmelden über über das Online-Formular oder komm persönlich vorbei zur Obertorstraße 51 in Esslingen.

Unterricht - Wann ist Theorie?
Theorieunterricht 
Dienstag und Mittwoch
Grundstoff: 19:00 – 20:30 Uhr
für Klasse B, BE, AM, A1, A2, A, Mofa
Zusatzstoff: 20:30 – 22:00 Uhr
für Klasse A, A1, A2, AM, Mofa
Im nachfolgenden Terminkalender-Theorie findet Ihr eine Übersicht über die entsprechenden Lektionen, sowie wann Ihr welche Lektion bei uns besuchen könnt.
Terminkalender-Theorie
Übrigens: Für den Theoretischen Unterricht kannst Du Intensiv-Kurse in den Ferien besuchen – so kommst Du noch schneller an Deinen Führerschein

Fahrstunden
Fahrstunden nach Vereinbarung – Termine für praktische Fahrstunden stimmst Du direkt mit deinem Fahrlehrer ab.

Ferienkurse - schnell Führerschein machen

Du hast es eilig? Du möchtest die Ferienzeit sinnvoll nutzen zum Üben und Lernen? In der Ferienzeit kannst Du Intensiv-Kurse für den Theoretischen Teil deiner Fahrausbildung belegen. Wie z.B. den Grundstoff der Klasse B sowie den Zusatzstoff der Klasse B, oder den Grundstoff der Klasse AM, A1. A2, A. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt ! Sicher Dir jetzt deinen Platz. Die Fahrschule Klauser behält sich das Recht vor, bei nicht erreichen der Mindestteilnehmer von 5 Schüler, den Kurs an einem Alternativtermin durchführer zu können.

Ferienkurse 2023

Ferienkurs in den Faschingsferien 2023  (18.Februar 2023 bis 25.Februar 2023)

Ferienkurs in den Osterferien 2023  (04.April 2023 bis 14.April 2023)

Ferienkurs in den Pfingstferien 2023 (30.Mai2023 bis 06.Juni 2023)

Ferienkurs in den Sommerferien I 2023  (27.Juli 2023 bis 03.August 2023)

Ferienkurs in den Sommerferien II 2023 (02.September 2023 bis 09.September 2023)

Intensivkurs Theorie Herbstferien 2023 ( 27.Oktober.2023 bis 04.November 2023)

Ferienkurs in den Weihnachtsferien 2023  (21.Dezember 2022 bis 030.Dezember 2022)

 

 

Wie stelle ich den Antrag auf Fahrerlaubnis? (Erstantrag + Erweiterung Fahrerlaubnis)

Achtung: Für „Begleitetes Fahren ab 17“ gibt es eine gesonderte Anleitung in den FAQ

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ersterteilung / Erweiterung

Der Antrag ist persönlich über das zuständige Bürgeramt:  Link für Onlineterminvergabe !

(Beblingerstrasse 1-3, 73728 Esslingen ) zu stellen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis: Antrag Ersterteilung / Erweitung Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches  Lichtbild in der
    Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand
  • Einzahlungsbeleg über die Bearbeitungsgebühr für die Ersterteilung / Erweiterung / Umschreibung
  • Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)
  • Sehtestbescheinigung (Bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

 

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde (bei Antragstellung zu entrichten):

  • Ersterteilung Klassen AM, L und T 38,80 €
  • Ersterteilung/Umschreibung Drittstaat ( mit Probezeit ) sowie alle anderen Klassen: 39,60 €
  • Umschreibung Drittstaat ( ohne Probezeit ) 38,30 €
  • Erweiterung: 38,80 €
  • Hinzu kommen die anfallenden Gebühren beim Bürgeramt in Höhe von 5,10 €

Die IBAN des Sammelkontos für Führerscheinbareinzahlungen oder Online-Überweisungen lautet:

Landratsam Esslingen IBAN: DE 72 6115 0020 0000 1650 00    

 

Bitte beachten:

Es ist für die Bearbeitung Deines Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis unerlässlich, dass Du diese Dinge sehr schnell besorgst und den Antrag beim Bürgeramt einreichst. Es vergehen in der Regel etwa 6 – 8 Wochen bis wir über den eingegangenen Antrag von der Führerscheinstelle Esslingen benachrichtigt werden.
Erst mit dieser Benachrichtigung kannst Du zu Deiner Theorie-Prüfung zugelassen werden. Gerne sind wir Dir beim stellen deines Antrages behilflich um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Begleitetes Fahren ab 17 - wie stelle ich den Antrag?

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Begleitetes Fahren ab 17

Der Antrag ist persönlich über das zuständige Bürgeramt: Link für Onlineterminvergabe !

(Beblingerstrasse 1-3, 73728 Esslingen ) zu stellen.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mindestens 16 1/2 Jahre alt.
  • Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
    • mindestens 30 Jahre alt
    • seit den letzten 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B (PKW) oder einer entsprechenden deutschen oder EU-/EWR-Fahrerlaubnis und
    • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfbescheinigung oder der nachträglichen Benennung als Begleitperson

Was gibt es zu beachten?

  • Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung.
  • Sie dürfen nur mit einer Begleitperson und nur im Inland und in Österreich fahren.
  • Der Führerschein wird Ihnen nach erreichen des Mindestalters postalisch zugesandt, sofern Sie nicht bereits im Besitz eines Führerscheins für die Klassen AM, A1, L oder T sind.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis: Antrag Ersterteilung / Erweiterung
  • Reisepass oder Personalausweis.
  • 1 biometrisches  Lichtbild  in der Größe von 35 x 45 mm,
  • Sehtestbescheinigung (Bei Antragsstellung nicht älter als 2 Jahre).
  • Bisherigen Führerschein, falls Sie bereits einen besitzen.
    • Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig, sofern sie nicht bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L, T oder A1 sind).
  • Einzahlungsbeleg über die Bearbeitungsgebühr für die Ersterteilung / Erweiterung sowie die Bearbeitungsgebühr für die Begleitperson
  • Begleitperson(en)
    • Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen, Sie können aber auch mehrere benennen.
    • Für jede Begleitperson muss das Formblatt ausgefüllt werden:–> Formblatt
    • Bitte lesen Sie die Ausführungen in diesem Formblatt genau durch und bringen Sie die geforderten Unterlagen zu den Begleitpersonen zur Antragstellung mit.
  • Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde (bei Antragstellung zu entrichten):
    • Die nachfolgenden Gebühren berücksichtigen nur den Regelfall (Beantraung ausschließlich der Klasse B).
    • Bearbeitungsgebühr mit Probezeit 39,60 €
    • Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit (nur falls Klasse A1 vorhanden) 37,50 €
    • zuzüglich 21,00 € (einschließlich der Überprüfung einer Begleitperson)
    • Für jede weitere Begleitperson erhöht sich die Gebühr zusätzlich um jeweils
    • 13,30 €.
    • Hinzu kommen die anfallenden Gebühren beim Bürgeramt in Höhe
    • von 5,10 €  sowie 1€ für jeden Begleiter

Die IBAN des Sammelkontos für Führerscheinbareinzahlungen oder Online-Überweisungen lautet:

Landratsam Esslingen IBAN:  DE 72 6115 0020 0000 1650 00      

 

Bitte beachten:

Es ist für die Bearbeitung Deines Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis unerlässlich, dass Du diese Dinge sehr schnell besorgst und den Antrag beim Bürgeramt einreichst. Es vergehen in der Regel etwa 6 – 8 Wochen bis wir über den eingegangenen Antrag von der Führerscheinstelle Esslingen benachrichtigt werden.
Erst mit dieser Benachrichtigung kannst Du zu Deiner Theorie-Prüfung zugelassen werden. Gerne sind wir Dir beim stellen deines Antrages behilflich um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Welche Führerscheine gibt es? (Führerscheinklassen)

Was für Führerscheinklassen gibt es? Das erfährst Du auf der Website vom Fahrlehrerverband Badenwürtemberg

Häufige Fragen zur Schlüsselzahl 196

Welche Voraussetztungen müssen erfüllt sein ?

Mindestalter 25 Jahre und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klass B.

Wann ist die Verordnung über die Schlüsselzahl 196 in Kraft getreten ?

Die Verordnung wurde am 30.12.2019 veröffentlich und ist am 31.12.2019 in Kraft getreten.

Ab wann dürfen die Schulungen durchgeführt werden ?

Jeder Zeit, da die Verordnung in Kraft ist.

Wer führt Schulungen durch ?

Nur Fahrschulen mit der Fahrschulerlaubnis der Klasse A.

Muss man einen formellen Antrag vor Beginn der Schulung bei der Behörde stellen ?

Gemäß der Verordnung ist beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung beizubringen.

Werden eine Sehtestbescheinigung und/ oder eine erste Hilfe Bescheinigung benötigt ?

da es sich nicht um eine Erweiterung, sondern lediglich um eine Ausweitung einer bestehenden Fahrerlaubnis handelt, werden kein Sehtest und kein Erste Hilfe Kurs benötigt.

Welche Theorieausbildung ist erforderlich ?

Ja, es muss der komplette klassenspezifischen Theorieunterricht der  Motorradklassen besucht werden. 

Dürfen in der Ausbildung Automatikfahrzeuge verwendet werden ?

Ja.

Welche Dauer muss die praktische Schulung umfassen ?

Es müssen 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten durchgeführt werden.

 

Welche Inhalte muss die praktische Schulung beinhalten ?

Fahrzeugbeherrschung ( Grundfahraufgaben: Slalom fahren, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Ausweichen ohne Bremsen, Ausweichen nach Bremsen, Stop and Go, Kreisfahrt, fahren mit Schrittgeschwindigkeit).

Außerortsfahren (Bundes oder Landstraßen, Kraftfahrstraße oder Autobahn).

 

Was wenn die mindestens 5 Doppelstunden in der Schulung nicht ausreichen ?

Die in der Verordnung vorgegebenen 5 Doppelstunden sind eine “ Mindestanzahl „. Ist nach deren Durchführung die Schulung nicht abgeschlossen, müssen weitere Übungsfahrten erfolgen. Ansonsten darf der Fahrlehrer die Bescheinigung nicht ausstellen.

 

Was kostet die “ Schulung “ ?

Für die Schulung ist ein Pauschalbetrag von 750 Euro vorgesehen. Dieser beinhaltet den vorgeschriebenen Mindestunterricht in der Theorie, sowie  die  5 Doppelstunden praktische Schulung.

Was ist wenn die “ Mindestanzahl “ von 5 Doppelstunden nicht ausreicht ?

Sollte nach Abschluss der „Mindestanzahl“ noch weitere Übungsstunden nötig sein werden diese mit 66 Euro a 45 Minuten ( inkl.19% MwST.) in Rechnung gestellt.

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