Wie melde ich mich an ?
Du kannst dich anmelden über über das Online-Formular oder komm persönlich vorbei zur Obertorstraße 51 in Esslingen.
Was für Kosten kommen auf mich zu ?
Unsere aktuellen Preislisten für:
– Klasse B
– Umschreibung der Fahrerlaubnis
Wenn Du oder Deine Eltern Fragen zu den verschiedenen Klassen habt, ruft gerne an (Kontakt).
Begleitetes Fahren ab 17 - wie stelle ich den Antrag?
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Begleitetes Fahren ab 17
Der Antrag ist persönlich über das zuständige Bürgeramt
(Beblingerstrasse 1-3, 73728 Esslingen ) zu stellen.
Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 16 1/2 Jahre alt.
- Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- mindestens 30 Jahre alt
- seit den letzten 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B (PKW) oder einer entsprechenden deutschen oder EU-/EWR-Fahrerlaubnis und
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfbescheinigung oder der nachträglichen Benennung als Begleitperson
Was gibt es zu beachten?
- Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung.
- Sie dürfen nur mit einer Begleitperson und nur im Inland und in Österreich fahren.
- Der Führerschein wird Ihnen nach erreichen des Mindestalters postalisch zugesandt, sofern Sie nicht bereits im Besitz eines Führerscheins für die Klassen AM, A1, L oder T sind.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis: : Antrag-zur-Teilnahme-am-Begleiteten-Fahren-ab-17:
- Reisepass oder Personalausweis.
- 1 biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm,
- Sehtestbescheinigung (Bei Antragsstellung nicht älter als 2 Jahre).
- Bisherigen Führerschein, falls Sie bereits einen besitzen.
- Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig, sofern sie nicht bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L, T oder A1 sind).
- Einzahlungsbeleg über die Bearbeitungsgebühr für die Ersterteilung / Erweiterung sowie die Bearbeitungsgebühr für die Begleitperson
- Begleitperson(en)
- Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen, Sie können aber auch mehrere benennen.
- Für jede Begleitperson muss das Formblatt ausgefüllt werden:–> Formblatt
- Bitte lesen Sie die Ausführungen in diesem Formblatt genau durch und bringen Sie die geforderten Unterlagen zu den Begleitpersonen zur Antragstellung mit.
- Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde (bei Antragstellung zu entrichten):
- Die nachfolgenden Gebühren berücksichtigen nur den Regelfall (Beantraung ausschließlich der Klasse B).
- Bearbeitungsgebühr mit Probezeit 38,30 €
- Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit (nur falls Klasse A1 vorhanden) 37,50 €
- zuzüglich 21,00 € (einschließlich der Überprüfung einer Begleitperson)
- Für jede weitere Begleitperson erhöht sich die Gebühr zusätzlich um jeweils
- 13,30 €.
- Hinzu kommen die anfallenden Gebühren beim Bürgeramt in Höhe
- von 5,10 € sowie 1€ für jeden Begleiter
Die Bearbeitungsgebühr für die Ersterteilung / Erweiterung sowie die Bearbeitungsgebühr für die Begleitperson müssen bei der Kreissparkasse Esslingen auf das Gebührenkonto:
Landratsam Esslingen IBAN: DE 72 6115 0020 0000 1650 00 bar einbezahlt werden.
Bitte beachten:
Es ist für die Bearbeitung Deines Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis unerlässlich, dass Du diese Dinge sehr schnell besorgs und den Antrag beim Bürgeramt einreichst. Es vergehen in der Regel etwa 6 – 8 Wochen bis wir über den eingegangenen Antrag von der Führerscheinstelle Esslingen benachrichtigt werden.
Erst mit dieser Benachrichtigung kannst Du zu Deiner Theorie-Prüfung zugelassen werden. Gerne sind wir Dir beim stellen deines Antrages behilflich um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Unterricht - Wann ist Theorie?
Terminkalender-Theorie
Fahrstunden
Fahrstunden nach Vereinbarung – Termine für praktische Fahrstunden stimmst Du direkt mit deinem Fahrlehrer ab.
Ferienkurse - schnell Führerschein machen
Du hast es eilig? Du möchtest die Ferienzeit sinnvoll nutzen zum Üben und Lernen? In der Ferienzeit kannst Du Intensiv-Kurse für den Theoretischen Teil deiner Fahrausbildung belegen. Wie z.B. den Grundstoff der Klasse B sowie den Zusatzstoff der Klasse B, oder den Grundstoff der Klasse AM, A1. A2, A.
Wie stelle ich den Antrag auf Fahrerlaubnis? (Erstantrag + Erweiterung Fahrerlaubnis)
Achtung: Für „Begleitetes Fahren ab 17“ gibt es eine gesonderte Anleitung in den FAQ
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ersterteilung / Erweiterung
Der Antrag ist persönlich über das zuständige Bürgeramt
(Beblingerstrasse 1-3, 73728 Esslingen ) zu stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis: Antrag Ersterteilung / Erweitung Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild in der
Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand - Einzahlungsbeleg über die Bearbeitungsgebühr für die Ersterteilung / Erweiterung
- Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)
- Sehtestbescheinigung (Bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde (bei Antragstellung zu entrichten):
- Ersterteilung Klassen AM, L und T 37,50 €
- Ersterteilung alle anderen Klassen: 38,30 €
- Erweiterung: 37,50 €
- Hinzu kommen die anfallenden Gebühren beim Bürgeramt in Höhe von 5,10 €
Die Bearbeitungsgebühr für die Ersterteilung / Erweiterung müssen bei der Kreissparkasse Esslingen auf das Gebührenkonto:
Landratsam Esslingen IBAN: DE 72 6115 0020 0000 1650 00 bar einbezahlt werden.
Bitte beachten:
Es ist für die Bearbeitung Deines Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis unerlässlich, dass Du diese Dinge sehr schnell besorgs und den Antrag beim Bürgeramt einreichst. Es vergehen in der Regel etwa 6 – 8 Wochen bis wir über den eingegangenen Antrag von der Führerscheinstelle Esslingen benachrichtigt werden.
Erst mit dieser Benachrichtigung kannst Du zu Deiner Theorie-Prüfung zugelassen werden. Gerne sind wir Dir beim stellen deines Antrages behilflich um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Welche Führerscheine gibt es? (Führerscheinklassen)
Was für Führerscheinklassen gibt es? Das erfährst Du auf der Website vom Fahrlehrerverband Badenwürtemberg